Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte. (GOÄ).
Privat versichert?
Die Kosten für Naturheilverfahren werden von den privaten Krankenkassen und Beihilfestellen meist übernommen.
Gesetzlich versichert?
Leider werden die Kosten für Naturheilverfahren und ganzheitlichen Check von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Sie erhalten von uns als Selbstzahler eine Privatrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte.
Sind Sie gesetzlich versichert und haben eine Zusatzversicherung für Naturheilverfahren abgeschlossen, werden die Kosten in der Regel übernommen. Bitte fragen Sie einfach im Zweifel bei Ihrer Versicherung nach.